Verkehrsunfall / Kfz-Haftpflichtschaden

Ein Unfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann im allgemeinen ohne größere Probleme abgewickelt werden, insbesondere wenn er polizeilich aufgenommen wurde. Das Deutsche Recht ist vergleichsweise geschädigtenfreundlich. Liegt das Verschulden eindeutig bei dem Unfallgegner, sind dem Geschädigten alle Kosten einschließlich Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

 

Für Unfälle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hat das Europäische Recht zwischenzeitlich deutliche Erleichterungen geschaffen. Der Zentralruf der Autoversicherer hat heute die Funktion einer EU-weiten Auskunftsstelle. Er ermittelt aufgrund des Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners den zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherer und dessen Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland. Diese haben dem Geschädigten innerhalb von drei Monaten in deutscher Sprache anzuzeigen, ob und in welcher Höhe der Schaden reguliert bzw. aus welchen Gründen eine Regulierung abgelehnt wird. Geschieht dies nicht, kann sich der Geschädigte an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. in Berlin wenden, der innerhalb von weiteren zwei Monaten die Schadensersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls als nationaler Garantiefonds die Regulierung zu übernehmen hat.

 

Für Ihre Anfrage kontaktieren Sie uns telefonisch unter 05201 - 81 88 70 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden unverzüglich prüfen, ob wir das Mandat übernehmen können.

 

Bitte stellen Sie uns alle Unterlagen über den Unfall und den Schaden zur Verfügung, insbesondere (soweit vorhanden):

 

  • Polizeiliche Unfallmitteilung
  • Fotos Ihres Fahrzeugs vor und nach der Reparatur
  • Sachverständigengutachten bzw. Kostenvoranschlag
  • Ärztliches Attest
  • Beleg des Verdienstausfalls